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Hauswartung für Ihre Liegenschaft

Treppenhaus, Umgebung, Winterdienst: der laufende Unterhalt Ihrer Liegenschaft, zu festen Terminen und mit einer Person, die Sie kennen und über ihre Handynummer direkt erreichen.

Was zur Hauswartung gehört, und was zur Reinigung

Die beiden Begriffe werden oft in einen Topf geworfen, und das führt bei der Offerte regelmässig zu Missverständnissen. Deshalb hier die Trennung, wie wir sie handhaben.

Hauswartung betrifft die gemeinsamen Flächen einer Liegenschaft und ihre Umgebung: Treppenhaus, Lift, Keller, Waschküche, Einstellhalle, Aussenanlagen, Winterdienst. Sie läuft in einem festen Rhythmus und wird pro Monat verrechnet, unabhängig davon, ob in einem bestimmten Monat mehr oder weniger anfällt.

Unterhaltsreinigung betrifft Räume, die jemandem gehören oder von jemandem gemietet sind: eine Wohnung, ein Büro, eine Praxis. Sie wird pro Reinigung verrechnet.

Eine Liegenschaftsverwaltung braucht meist das Erste. Eine Eigentümerin, die zusätzlich ihre eigene Wohnung gereinigt haben möchte, braucht beides. Das lässt sich kombinieren, wird aber getrennt ausgewiesen, damit die Kosten der Gemeinschaft und die privaten Kosten nicht vermischt werden.

In welchem Rhythmus gearbeitet wird

Hauswartung ist keine einzelne Arbeit, sondern eine Abfolge von Arbeiten mit ganz unterschiedlicher Häufigkeit. Der Plan unten ist ein üblicher Ausgangspunkt, kein festes Angebot: Wie oft ein Treppenhaus tatsächlich gereinigt werden muss, hängt von der Anzahl Parteien, von Kindern und Hunden im Haus und davon ab, ob der Eingang direkt an einer Strasse liegt.

ArbeitÜblicher TurnusBemerkung
Treppenhaus feucht reinigenwöchentlichbei stark begangenen Häusern zweimal
Lift, Griffe, Briefkastenanlagewöchentlichzusammen mit dem Treppenhaus
Waschküche und Trocknungsraumwöchentlich bis monatlichje nach Nutzung; Flusensiebe gehören dazu
Keller- und VeloräumemonatlichKehren, nicht Ausräumen
Einstellhalle kehrenmonatlich bis quartalsweiseNassreinigung separat, meist einmal jährlich
Rasen mähenalle ein bis zwei WochenApril bis Oktober, wetterabhängig
Unkraut in Wegen und RabattenmonatlichSchwerpunkt Frühling und Frühsommer
Laub entfernennach BedarfOktober und November oft wöchentlich
Winterdienstnach Wetterlagekein Turnus, siehe unten
Fenster in Gemeinschaftsräumenein- bis zweimal jährlichTreppenhausfenster, nicht Wohnungsfenster

Wir legen diesen Plan vor dem Start gemeinsam mit Ihnen fest und halten ihn schriftlich fest. Er ist danach nicht in Stein gemeisselt: Wenn sich zeigt, dass die Einstellhalle monatlich zu selten ist, ändern wir ihn, statt beim Vereinbarten zu bleiben und ein schmutziges Ergebnis abzuliefern.

Was nicht dazugehört

Diese Liste steht bewusst weit oben und nicht im Kleingedruckten. Sie erspart beiden Seiten die unangenehme Diskussion, wenn etwas ansteht, das niemand eingeplant hat.

  • Arbeiten, die eine Fachfirma braucht. Kleine Reparaturen erledigen wir selbst. Eine Störung an der Heizung, an der Elektroinstallation oder am Lift melden wir Ihnen, sobald wir sie sehen. Behoben wird sie von der Fachfirma: An diese Anlagen gehört eine Fachperson mit Bewilligung.
  • Verwaltungsaufgaben. Abrechnungen, Wohnungsabnahmen, Schlüsselverwaltung und der Umgang mit Mietenden bleiben bei Ihrer Verwaltung.
  • Reinigung innerhalb der Wohnungen. Das ist Unterhaltsreinigung und wird getrennt vereinbart, weil sie eine andere Partei betrifft und anders verrechnet wird.
  • Grössere Gartenarbeiten. Rasen, Unkraut und Laub ja. Bäume schneiden, Hecken auf Höhe bringen und Neuanlagen gehören zum Gartenbau.
  • Räumungen und Entsorgung im grossen Stil. Wenn ein Kellerabteil geleert werden muss, machen wir das, es läuft aber über Entsorgung und Entrümpelung und nicht über den Monatsbetrag.

Winterdienst: der Punkt, an dem es ernst wird

Alle anderen Arbeiten kann man um einen Tag verschieben. Diese nicht. Ein vereister Hauszugang ist der einzige Teil der Hauswartung, bei dem aus einer Nachlässigkeit ein Personenschaden werden kann, und die Verantwortung dafür liegt bei der Eigentümerschaft.

Wir beobachten die Wetterlage und sind bei Schneefall und Glatteis vor Ort, auch am Wochenende. Geräumt und gestreut werden die Zugänge, die Gehwege auf dem Grundstück und die Zufahrt zur Einstellhalle.

Was wir Ihnen nicht versprechen: dass zu jedem Zeitpunkt jede Fläche schneefrei ist. Bei anhaltendem Schneefall ist das niemandem möglich, und wer es zusagt, hat es entweder nicht durchdacht oder sagt die Unwahrheit. Machbar und vereinbar ist, dass die Zugänge zu den Zeiten begehbar sind, zu denen die Leute aus dem Haus gehen und zurückkommen. Diese Zeiten legen wir mit Ihnen fest.

Für Verwaltungen wichtig: Die Räum- und Streupflicht bleibt rechtlich bei der Eigentümerschaft, auch wenn die Ausführung an uns übertragen ist. Was wir übernehmen, halten wir deshalb schriftlich fest, inklusive der Flächen und der vereinbarten Zeiten. Damit ist im Streitfall belegbar, was vereinbart war. Ob Ihre konkrete Haftungslage damit abgedeckt ist, klären Sie mit Ihrer Versicherung; das können wir Ihnen nicht abnehmen.

Eine Person, die Sie kennen

Bei der Hauswartung entscheidet weniger die Firma als die Person, die tatsächlich kommt. Sie sieht über Monate dieselbe Liegenschaft und merkt deshalb, wenn etwas anders ist als sonst: ein Wasserfleck im Keller, ein Licht im Treppenhaus, das seit zwei Wochen nicht mehr geht, eine Kellertür, die nachts offen steht.

Deshalb ist bei uns je Liegenschaft eine feste Person zuständig, und Sie wissen, wer das ist. Bei Ferien oder Krankheit übernimmt eine Vertretung, die den Turnusplan der Liegenschaft kennt. Wir springen auch dann ein, wenn Sie einen eigenen Hauswart haben und für ihn eine Ferien- oder Krankheitsvertretung brauchen.

Was Ihnen auffällt, kommt direkt an, ohne Ticketsystem und ohne dass Sie dreimal erklären müssen, um welches Haus es geht.

Monatliche Abo-Modelle

Richtwerte für eine Liegenschaft ohne Besonderheiten. Eine grosse Umgebung, eine Einstellhalle oder mehrere Eingänge liegen darüber. Sie erfahren das vor dem Vertrag, nicht auf der ersten Rechnung.

Liegenschaft bis 8 Parteien

ab CHF 260.–

pro Monat, inkl. MwSt.

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Liegenschaft 9 bis 16 Parteien

ab CHF 420.–

pro Monat, inkl. MwSt.

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Ab 17 Parteien und bei mehreren Objekten rechnen wir nach Aufwand und Turnus. Der Winterdienst ist nicht im Monatsbetrag enthalten und wird separat verrechnet. Ebenfalls nicht enthalten sind Nassreinigungen der Einstellhalle und Fensterreinigungen in Gemeinschaftsräumen, weil sie ein- bis zweimal jährlich anfallen und den Monatsbetrag sonst für alle verteuern würden.

Wie die Offerte entsteht

Zuerst schauen wir die Liegenschaft an

Vor Ort und kostenlos. Aus einer Beschreibung am Telefon lässt sich der Aufwand für eine Umgebung nicht abschätzen, und eine Offerte auf gut Glück nützt Ihnen nichts.

Dann legen wir den Turnusplan fest

Welche Arbeit wie oft. Wenn Sie bisher einen Hauswart hatten, gehen wir von dessen Plan aus und sagen Ihnen, wo wir etwas anders sehen.

Und Sie bekommen einen Monatsbetrag

Einen Betrag, aufgeschlüsselt nach Innen, Umgebung und Winter, dazu die Liste der Arbeiten, die separat verrechnet werden. Keine Position, die Sie erst auf der Rechnung sehen.

Häufige Fragen

Was kostet die Hauswartung für ein Mehrfamilienhaus?

Für eine Liegenschaft bis acht Parteien beginnt es bei CHF 260.– im Monat, ab neun Parteien bei CHF 420.–. Was den Betrag nach oben bewegt, ist selten die Anzahl Wohnungen, sondern die Umgebung: eine grosse Rasenfläche, eine Einstellhalle mit Rampe oder zwei getrennte Eingänge bedeuten mehr Arbeit als zwei zusätzliche Parteien.

Wann wird der Winterdienst ausgeführt?

Nach Wetterlage, nicht nach Turnus, und auch am Wochenende. Wir vereinbaren mit Ihnen die Zeiten, zu denen die Zugänge begehbar sein müssen, üblicherweise am frühen Morgen und am Abend. Bei anhaltendem Schneefall wird mehrmals geräumt.

Übernehmen Sie auch die Ferienvertretung für unseren Hauswart?

Ja, und das ist ein häufiger Einstieg. Wir übernehmen den bestehenden Turnusplan für die Dauer der Abwesenheit. Für die Vertretung brauchen wir vorab eine Begehung und die Schlüssel, sonst steht die Person am ersten Tag vor einer verschlossenen Waschküche.

Was gehört zur Umgebungspflege?

Rasen mähen, Laub entfernen, Unkraut in Wegen und Rabatten, Kehren der Zugänge und der Einstellhalle, dazu die allgemeine Sauberkeit der Aussenflächen. Baumschnitt, Heckenschnitt auf Höhe und Neubepflanzungen gehören zum Gartenbau und nicht dazu.

Machen Sie auch kleine Reparaturen?

Ja, kleine Reparaturen erledigen wir selbst. Was eine Fachfirma braucht, etwa an der Heizung, an der Elektroinstallation oder am Lift, melden und dokumentieren wir, und wir lassen die Handwerker bei Bedarf ins Haus. Wer wöchentlich durch dasselbe Haus geht, sieht den Wasserfleck, bevor er zur Sanierung wird.

Können wir mit einer Probezeit starten?

Ja. In der Probezeit sehen beide Seiten, ob der Turnusplan passt. Danach wird er in aller Regel angepasst, weil sich erst im Betrieb zeigt, was zu häufig und was zu selten angesetzt war.

Arbeiten Sie auch ausserhalb von Winterthur?

Ja, unter anderem in Effretikon, Wallisellen, Kloten, Uster, Bülach und Frauenfeld. Beim Winterdienst ist die Fahrzeit ein echtes Kriterium: Je weiter weg die Liegenschaft, desto früher müssen wir losfahren. Fragen Sie uns, bevor Sie planen.

Schauen wir uns Ihre Liegenschaft an.

Ein Termin vor Ort, danach wissen Sie, was es kostet. Die Begehung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

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Klicken Sie an, was zutrifft, und lassen Sie uns Ihre Kontaktdaten da. Wir melden uns innerhalb eines Werktages, die Offerte kostet nichts.

Details

Wie oft soll gereinigt werden?
Objektart
Überbauung heisst: mehrere Häuser auf einem Areal.
Was soll dazugehören? (mehrere möglich)

Kontakt

Mehr Angaben, Fotos hochladen oder einen Wunschtermin nennen? Das ausführliche Formular fragt alles ab.