Jeva Reinigung 076 499 35 07 Offerte anfordern
  1. Home
  2. AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungs­bereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungs-, Hauswartungs-, Räumungs- und Entsorgungsleistungen der Jeva Reinigung GmbH, Schlossmühlestrasse 1, 8408 Winterthur (nachfolgend «Jeva»), gegenüber privaten und gewerblichen Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Jeva ihnen schriftlich zugestimmt hat. Was in der Offerte oder Auftragsbestätigung ausdrücklich anders geregelt ist, geht diesen AGB vor.

2. Offerte und Vertragsschluss

Offerten von Jeva sind 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich, per E-Mail, per WhatsApp oder mündlich annimmt und Jeva den Termin bestätigt.

Die Offerte beruht auf den Angaben des Kunden zu Objekt, Fläche, Zimmerzahl, Nebenräumen und Zustand. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich davon ab (zum Beispiel grössere Fläche, zusätzliche Räume, starke Verschmutzung, Schimmel, Nikotin- oder Tierbelag), kann Jeva den Preis vor Ort anpassen oder die Mehrarbeit nach Aufwand verrechnen. Jeva informiert den Kunden darüber, bevor die Mehrarbeit ausgeführt wird.

3. Preise

Es gelten die in der Offerte genannten Preise in Schweizer Franken. Ein Fixpreis gilt für den in der Offerte beschriebenen Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen, die der Kunde vor Ort wünscht, werden separat verrechnet.

4. Zahlung

Umzugsreinigung: Der Kunde bezahlt bar oder mit Karte, spätestens direkt nach der Umzugsreinigung.

Übrige Leistungen: Sofern die Offerte nichts anderes bestimmt, ist der Rechnungsbetrag innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei regelmässigen Leistungen (Unterhaltsreinigung, Hauswartung) wird monatlich abgerechnet.

Jeva kann bei grösseren Aufträgen eine Anzahlung verlangen; sie wird in der Offerte genannt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Für jede Mahnung kann Jeva eine Gebühr von CHF 20.– erheben. Solange fällige Beträge offen sind, kann Jeva weitere Leistungen zurückhalten.

5. Termin, Verschiebung und Annullation

Verschiebt oder annulliert der Kunde einen bestätigten Termin, gilt:

  • bis 7 Tage vor dem Termin: kostenlos
  • 6 bis 2 Tage vor dem Termin: 30 % des Auftragswerts
  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder wenn Jeva vor Ort keinen Zugang erhält: 50 % des Auftragswerts

Massgebend ist der Eingang der Mitteilung bei Jeva (Telefon, E-Mail oder WhatsApp). Kann Jeva einen Termin aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) nicht einhalten, informiert Jeva den Kunden so früh wie möglich und schlägt einen Ersatztermin vor; weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde sorgt dafür, dass Jeva zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt hat, und stellt Strom und fliessendes Warmwasser kostenlos zur Verfügung. Bei Umzugsreinigungen ist die Wohnung zu Beginn der Reinigung vollständig geräumt; Räumung und Entsorgung sind eigene Leistungen.

Der Kunde weist Jeva vor Arbeitsbeginn auf empfindliche, wertvolle oder bereits beschädigte Oberflächen und Gegenstände hin (zum Beispiel Naturstein, Parkett, Antiquitäten, lose Teile). Wertsachen, Bargeld und zerbrechliche Gegenstände sind vorher wegzuräumen. Übergebene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und nach Abschluss zurückgegeben.

7. Abnahme­garantie bei Umzugs­reinigungen

Beanstandet die Verwaltung bei der Wohnungsabgabe einen Reinigungsmangel, reinigt Jeva die betroffenen Stellen kostenlos nach, bis die Abnahme erfolgreich ist. Voraussetzung ist, dass

  • die Abnahme zeitnah nach der Reinigung stattfindet und die Wohnung in der Zwischenzeit nicht mehr benutzt oder betreten wurde, ausser von Jeva und der Verwaltung,
  • Jeva zur Abnahme eingeladen ist oder die Beanstandung sofort, spätestens am Tag der Abnahme, gemeldet wird,
  • die Beanstandung im Abnahmeprotokoll festgehalten ist.

Die Garantie deckt nur Reinigungsmängel. Schäden, normale Abnützung, Verfärbungen, Kalk- oder Wasserflecken, die sich nicht mehr entfernen lassen, sowie Mängel an Einrichtungen und Geräten sind keine Reinigungsmängel. Eine Rückerstattung des Preises oder die Übernahme von Kosten einer Drittfirma ist ausgeschlossen, solange Jeva die Nachreinigung angeboten hat.

8. Beanstandungen bei übrigen Leistungen

Mängel sind Jeva sofort, spätestens innert 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten, mit Foto zu melden. Jeva erhält die Gelegenheit, den Mangel selbst zu beheben. Später gemeldete oder von Dritten behobene Mängel kann Jeva nicht mehr berücksichtigen.

9. Haftung

Jeva ist betriebshaftpflichtversichert. Für Schäden, die Jeva oder ihre Mitarbeitenden bei der Arbeit verursachen, haftet Jeva nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde meldet einen Schaden sofort, spätestens innert 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten, mit Fotos.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ebenso die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Mietzinsausfall oder Kosten einer verspäteten Wohnungsabgabe. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden bleibt unberührt.

Jeva haftet nicht für Schäden, die entstehen, weil Oberflächen oder Gegenstände bereits beschädigt, falsch verlegt, schlecht befestigt oder nicht für eine übliche Reinigung geeignet waren, oder weil der Kunde einen Hinweis nach Ziffer 6 unterlassen hat.

10. Mitarbeitende

Jeva setzt eigenes, geschultes Personal ein und kann Teilarbeiten an sorgfältig ausgewählte Partnerbetriebe übertragen. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Auftrags und zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden von Jeva direkt für gleichartige Arbeiten zu beschäftigen oder zu beauftragen.

11. Datenschutz

Jeva bearbeitet Personendaten nur zur Abwicklung des Auftrags. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Winterthur. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstände der Zivilprozessordnung.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

Stand: September 2026